Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur. Der Kunde stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den Bedingungen der Agentur auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Kunden unwidersprochen bleiben. Von diesen AGB abweichende oder diese AGB ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Leistung und Honorar

2.1. Der Honoraranspruch der Agentur entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

2.2. Für den der Agentur im Zusammenhang mit Fremdleistungen entstehenden Aufwand wird entweder eine Pauschale oder ein Zuschlag von 15 % auf die Fremdkosten (etwa Druck-, Litho/Scankosten, Copyrightkosten für Fremdbilder, Materialkosten, etc.) in Rechnung gestellt. Ein derartiger Zuschlag wird nicht für Kosten von Botendiensten, Portokosten sowie Kosten von Eigenkreationen verrechnet.

2.3. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (etwa Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.

AGB

2.4. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Diese Leistungen werden nach Stundenaufwand verrechnet (pro begonnener Stunde; der aktuelle Stundensatz ist dem jeweiligen Kostenvoranschlag zu entnehmen): Kontakt-/Beratungsstunden werden für die Betreuung und Beratung verrechnet (direkter persönlicher Kontakt – nicht daher etwa Telefonate), soferne für die Betreuung und Beratung nicht ein Pauschalhonorar schriftlich vereinbart wurde. Kontaktstunden sind ab dem Auftrag des Kunden (in der Regel nach der Präsentation) zu honorieren. Grafikstunden werden für alle Aufwände verrechnet, die nicht kreativen Charakter haben (etwa Umbauten; Änderungen; Formatanpassungen; Satzarbeiten; Datenkonvertierungen; Brennen der Daten auf Datenträger ab dem dritten Korrekturlauf; Sonderarbeiten wie außergewöhnlich schwierige Bildersuche, Aufbereitung mangelhafter beigestellter Unterlagen für professionelle Verwendung etc.). Bildbearbeitungsstunden werden in Rechnung gestellt, wenn bestehende Fotos verändert werden.

2.5. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grunde auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

2.6. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.

3. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung mit der Agentur ist der Kunde nur berechtigt, die Leistungen der Agentur selbst und ausschließlich in Österreich zu nutzen („Inlands-Copyrights“). Die örtliche Beschränkung der Nutzungsrechte bezieht sich nicht auf Internet – Leistungen. Der Umfang der Nutzungsrechte betreffend Fotos wird bei jedem Vertragsverhältnis gesondert geregelt.

4. Kennzeichnung

Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hiefür ein Entgeltanspruch zukommt.

5. Genehmigung

Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen zwei Wochen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

6. Termine

Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermines.

7. Zahlung

Die Rechnungen der Agentur sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Agentur mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Gerechtfertigte und fristgerecht geltend gemachte (siehe Punkt 9.) Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines dem Zweifachen der voraussichtlichen Kosten der Mängelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages.

8. Gewährleistung/Mängelrüge

Die Vertragsteile vereinbaren die Geltung der Regelungen des § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) für sämtliche Leistungen der Agentur (Obliegenheit zur unverzüglichen Untersuchung der Leistung und Rüge eines allfälligen Mangels). Der Kunde hat allfällige Reklamationen längstens innerhalb von einer Woche nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht der Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu.

9. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzuges, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Darüberhinaus sind Schadenersatzansprüche jedenfalls bei verspäteter Reklamation (Punkt 9.) ausgeschlossen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit überzeugt hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen werden sollte, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

10. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur ghost.company. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Mödling ausschließlich örtlich zuständig. Insoweit eine Vereinbarung der Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Mödling nicht möglich ist, wird die örtliche Zuständigkeit des am Sitz der Agentur sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.